Der von Ihnen verwendete Browser wird nicht unterstützt.

Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diese Seite im vollen Umfang zu nutzen.

Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden an der angebotenen Veranstaltung und dem Veranstalter, das über das Online-Anmeldeverfahren des Veranstalters zustande kommt.


1. Anmeldung und Anmeldebestätigung

Bei erstmaliger Anmeldung legen sich die Teilnehmenden einen persönlichen Login für das Teilnehmer-Management-Portal von CONVIVUS an (welcher auch für zukünftige Veranstaltungen seine Gültigkeit behält). Bei Nachbuchungen können diese Anmeldedaten weiterhin genutzt werden. Liegen die Daten nicht mehr vor, muss die Funktion „Passwort vergessen“ genutzt werden.

Es muss für jeden Teilnehmenden eine gesonderte Anmeldung erfolgen.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Online-Teilnehmerregistrierung auf der Veranstaltungshomepage. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Die Gebühren sind direkt bei der Anmeldung mittels SEPA-Verfahren (nur bei Bankgeschäften innerhalb Deutschlands möglich) oder Kreditkarte (Mastercard, Visa) zu begleichen. Die elektronisch erstellte Rechnung steht den Teilnehmenden nach erfolgreicher Anmeldung als pdf-Datei zur Verfügung.

Die Anmeldung ist bis zum 18.09.2026 online möglich. Danach können Anmeldungen nur noch vor Ort erfolgen.

Sollte innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung keine Rechnung ausgestellt werden, wird um Kontaktaufnahmen gebeten:

CONVIVUS
ein Geschäftsbereich der
MCN Medizinische Congress-
organisation Nürnberg GmbH
Neuwieder Str. 9
90411 Nürnberg
Tel.: 0911 39 31 6 – 41
FAX: 0911 39 31 6 – 78
E-Mail: oezasan@convivus.de


2. Teilnahmegebühren, Rechnungsstellung, Leistungsumfang

Die Teilnahmegebühren können der Rubrik „Anmeldung" entnommen werden. Sofern auf die Leistung gesetzliche MwSt. anfällt, sind die Beträge inkl. MwSt. ausgewiesen.

Die Gebühren können direkt bei der Anmeldung mittels SEPA-Verfahren oder Kreditkarte (Mastercard, Visa) beglichen werden oder per Überweisung auf folgendes Bankkonto:

Kontoinhaber:MCN Medizinische Congressorganisation
Nürnberg GmbH
Bank:Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Verwendungszweck:   BGT2026
BIC:DAAEDEDD
IBAN:DE64300606010105062325

Die Rechnungsstellung erfolgt, wie oben beschrieben, innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung. Für den Einzug der Gebühren wird CONVIVUS, Kontoinhaber: MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg GmbH ein Rahmenmandat für diesen Kongress erteilt.

Bitte beachten Sie, dass die Neuausstellung von Rechnungen mit einer Gebühr von € 20,– bei Einzelanmeldungen bzw. € 50,– bei Gruppenanmeldungen pro Rechnung zum Tragen kommt. Aus diesem Grund bitten wir Sie, dies bei der Angabe Ihrer Daten zu berücksichtigen (z. B. durch Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse).


3. Ausweise

Die Kongressunterlagen (Ausweise für die Teilnahme, sowie die Gutscheine für evtl. gebuchte Mittagessen, Tagungsband etc.) liegen vor Ort im Tagungsbüro zur Abholung bereit.


4. Teilnehmerverzeichnis

Um in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen zu werden, muss die Anmeldung bis zum 31. August 2026 bei CONVIVUS vorliegen. Im Teilnehmerverzeichnis werden die folgenden persönlichen Daten, die in der Online-Registrierung angegeben werden, veröffentlicht: Titel, Name, Firma/Institution, Stadt und Land. Die Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis kann von den Teilnehmenden bei der Online-Registrierung abgelehnt werden.


5. Durchführung der Veranstaltungen; Änderungen

Der Veranstalter schuldet den Teilnehmenden vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die Durchführung der gebuchten Veranstaltung in dem zuvor angekündigten zeitlichen Rahmen.

Die 39. Baugrundtagung 2026 wird von qualifizierten Personen vorbereitet und durchgeführt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und/oder des Veranstaltungsinhalts übernimmt der Veranstalter keine Gewähr. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung.

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung oder Teile davon zeitlich zu verlegen, andere Vortragende anstelle der angekündigten einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. Einschränkungen durch Epidemien etc., insbesondere bei Ausfall von Vortragenden oder bei zu geringer Anmeldezahl, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien und die Teilnehmenden erhalten eine bereits geleistete Vergütung zurück. Ansprüche auf Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Kosten sind durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters entstanden.

Über wesentliche Änderungen im Ablauf der Veranstaltung, sowie über die Absage der Veranstaltung werden die angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich informiert.

Der jeweils aktuelle Stand der Vortragenden kann der Online-Veröffentlichung entnommen werden. Dies gilt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Über danach eintretende Veränderungen bei den Vortragenden können die Teilnehmenden aus technischen Gründen nur bedingt, bzw. ggfs. erst vor Ort, informiert werden.

Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für die Präsenz angekündigter Vortragender. Bei Ausfall steht den Teilnehmenden kein Schadensersatzanspruch gleich welcher Art zu. Der Veranstalter wird sich bemühen, durch adäquaten Ersatz Abhilfe zu leisten.

Die begrenzte Teilnehmerzahl der Veranstaltung ergibt sich durch die jeweiligen zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten der zugeordneten Säle / Räume. Mit Ausnahme von separat zu buchenden Workshops, Symposien, etc. ist u.U. trotz größter Planungsbemühungen eine Vollbelegung einzelner Veranstaltungsteile, die mit Dauer- oder Tagesausweisen besucht werden können, nicht auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder ein Anspruch auf Reduzierung von Teilnahmegebühren sowie weiterer Geltendmachung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

Alle Rechte behält sich der Veranstalter vor. Rechte Dritter bleiben gewahrt. Der Veranstalter haftet nicht für fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Wiedergaben und Darstellungen z.B. auf der Homepage. Die Haftung für Inhalte von Anzeigen und Wiedergabe von originalen Fremdtexten liegt ausschließlich bei den jeweiligen InserentInnen bzw. UrheberInnen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Nürnberg.


6. Sicherheits- und Hygieneschutzmaßnahmen

CONVIVUS setzt ggf. die vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen sowie die Sicherheitsauflagen des jeweiligen Veranstaltungsortes in Zusammenarbeit mit den Betreibern / Eigentümern in den vom Kongress genutzten Räumlichkeiten um. Hierdurch kann es ggf. zu Änderungen, Begrenzung oder Ausfall einzelner Programmpunkte kommen. Den Anweisungen des Personals von CONVIVUS sowie der Betreiber / Eigentümer sind in jedem Fall Folge zu leisten. Im Einzelfall ist CONVIVUS berechtigt, Maßnahmen, wie z.B. das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Abstandsbegrenzung, Reduzierung von Personen an Ausstellungsständen und in den Sälen, Führen von Listen mit Namen, Adressen etc., anzuordnen


7. Stornierung durch die Teilnehmenden

Die Stornierung der Teilnahme ist nur wirksam, wenn sie schriftlich an CONVIVUS erfolgt (per Post, Fax bzw. E-Mail).

CONVIVUS
ein Geschäftsbereich der MCN
Medizinische Congressorganisation
Nürnberg GmbH
Neuwieder Straße 9
Herr Veysel Özasan
90411 Nürnberg
Fax: 0911/39316-78
E-Mail: oezasan@convivus.de


Stornierung Kongresskarte bis
24.08.2026
€ 60,– (inkl. 19% MwSt.) Stornogebühr; danach gesamte Teilnahmegebühr fällig
Stornierung Exkursions-Ticket bis
04.09.2026
€ 15,– Stornogebühr pro storniertes Ticket; danach gesamte Ticketgebühr fällig
Stornierung Mittagessen bis
31.08.2026
kostenfreie Stornierung; danach 100 % der Gebühr fällig und Umbuchung ausgeschlossen

Rückerstattungen erfolgen aus organisatorischen Gründen nur bis zum 24.08.2026. Danach können Rückerstattungen erst nach der Tagung bearbeitet werden.

Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmenden.


8. Datenschutz

Datenerfassung
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre persönlichen Daten in der Kongressdatenbank gesammelt und gespeichert werden. Diese Daten werden von CONVIVUS genutzt, um die von den Teilnehmenden beantragten Angebote sicherzustellen.

Auf Anordnung öffentlicher Behörden können personenbezogene Daten auch ohne Zustimmung der Teilnehmenden an diese weitergegeben werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an datenschutz@convivus.de


9. Geltendes Recht

Der Vertrag und alle aus seiner Durchführung resultierenden Ansprüche unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


10. Höhere Gewalt

„Höhere Gewalt" bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, aufgrund dessen es einer Partei unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist:
(a) dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und
(b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und
(c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
„Höhere Gewalt“ liegt u.a. vor bei Naturkatastrophen, Krieg, (teilweiser) Betriebszerstörung, Aussperrungen, Streiks, Epidemien oder Pandemien.

Beruft sich der Veranstalter berechtigt auf höhere Gewalt, ist diese ab dem Eintritt des Hindernisses von seiner Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sowie von jeder Haftung auf Schadensersatz oder anderen Ansprüchen wegen Vertragsverletzung befreit. Der Veranstalter wird seine Vertragspartnerinnen und -partner ab Kenntnis von der höheren Gewalt darüber informieren.


11. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertretenden und Erfüllungsgehilfinnen /-gehilfen.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (sogenannte Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht liegt insbesondere vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und die Teilnehmenden auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehend genannte Regelung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfinnen /-gehilfen des Veranstalters.

Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.

Für die Inhalte der von Dritten erstellten Abstracts ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Schadenersatzansprüche für fehlerhafte und unvollständige Veröffentlichungen, die von Dritten erstellt sind, bestehen gegenüber dem Veranstalter nicht.

Darüber hinaus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz für fehlerhafte und unvollständige Veröffentlichungen auf der Homepage.

Ist die Veranstaltung aufgrund von Epidemien / Pandemien bzw. Hygieneschutzmaßnahmen nicht durchführbar, haftet der Veranstalter nicht für Folgeschäden wie z.B. Reisekosten. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.


12. Filmaufnahmen und Fotografie

Im Rahmen des Kongresses werden Film- und Bildaufnahmen von dem Veranstalter angefertigt, die im Sinne der Wahrung des öffentlichen Interesses und des Interesses des Veranstalters an einer Berichterstattung über diese und nachfolgende Veranstaltungen begründet sind. Hierbei kommt das Kunsturhebergesetz (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG) zur Anwendung, das nach neuer Rechtsprechung nicht von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überlagert wird. Aufnahmen werden unter Inanspruchnahme der zuvor beschriebenen Interessenslage angefertigt.

Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung willigen Sie ein, dass Fotos nach dem Kongress auf den Homepages www.baugrundtagung.com, www.dggt.de sowie www.junge-dggt.de für jeden zugänglich veröffentlicht werden und zum Download zur Verfügung stehen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Den Widerruf richten Sie bitte an datenschutz@convivus.de!


13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke


14. Widerrufsbelehrung für Online-Anmeldungen

Widerrufsrecht für VerbraucherInnen

Für den Fall, dass die teilnehmenden VerbraucherInnen i. S. d. § 13 BGB sind, gilt Folgendes:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

CONVIVUS
ein Geschäftsbereich der MCN
Medizinische Congressorganisation
Nürnberg GmbH
Neuwieder Straße 9
90411 Nürnberg
Telefon: 0911/ 39316-73
Telefax: 0911/ 39316-78
E-Mail: oezasan@convivus.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung
Vom Widerruf gebrauch nehmen:
Widerrufsformular.pdf