KONGRESS STADTLANDBIO / NürnbergConvention Center / 11.-12.02.1016

AGB

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme am Kongress STADTLANDBIO 2018 erfolgt auf dem Vordruck „Anmeldung“, der vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen ist. Mit der Anmeldung zur Teilnahme kommt der Vertrag zu Stande. Wir bitten Sie, für jeden Teilnehmer eine gesonderte Anmeldung vorzunehmen.

Bitte nehmen Sie nach dem 12.2.2018 keine Voranmeldungen mehr vor, sondern lösen Sie Ihren Teilnehmerausweis direkt am Tagungsschalter. Um Wartezeiten am Tagungsschalter zu verkürzen, bitten wir Sie, Ihren bereits ausgefüllten Anmeldevordruck mitzubringen.

2. Zulassung

Zur Veranstaltung werden nur Personen mit Branchenbezug zugelassen. Alle Anmeldungen werden vom Veranstalter auf Basis der Angaben im Anmeldeformular überprüft. Der Veranstalter behält sich vor, Personen ohne Branchenbezug nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Informationen zu den Zulassungskriterien finden Sie auf www.biofach.de.

Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Begrenzte Teilnehmerzahlen ergeben sich durch die jeweiligen zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten der zugeordneten Säle/Räume. Trotz größter Planungsbemühungen ist eine Vollbelegung einzelner Veranstaltungsteile, die mit Dauerausweisen besucht werden können, nicht auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme ergibt sich hierdurch nicht!

Eine Reservierungsbestätigung erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung auf dem Postweg. Der Erhalt der Reservierungsbestätigung ist nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit Ihrer Anmeldung. Sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Anmeldung keine Reservierungsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen: T +49 9 11 39 316-73 F +49 9 11 39 316-78

Bitte legen Sie die Reservierungsbestätigung am Tagungsschalter vor. Die Teilnehmerausweise liegen am Tagungsschalter vor Ort für Sie bereit.

3. Erfüllungsgehilfen

convivus wurde vom Veranstalter mit Leistungen zur Organisation, Programmkoordination und Betreuung der Teilnehmer beauftragt.

4. Stornierung

Bitte richten Sie eine Stornierung der Teilnahme schriftlich an convivus, Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg, bzw. stadtlandbio@convivus.de

5. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für das Verhalten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.

Weder Veranstalter / Druckerei noch der Herausgeber haften für fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Wiedergaben und Darstellungen in den Druckerzeugnissen bzw. auf der Homepage. Die Haftung für Inhalte von Anzeigen und Wiedergabe von originalen Fremdtexten liegt ausschließlich bei den jeweiligen Inserenten bzw. Urhebern. Der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

6. Höhere Gewalt, Veranstaltungsabsage, Programmänderungen

Für Programmänderungen und zeitliche Verschiebungen von Veranstaltungen wird keine Gewähr übernommen. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen zeitlich oder räumlich zu verlegen. Hierzu zählt auch die Absage einzelner Programmpunkte. Für den Teilnehmer ergibt sich dadurch nicht das Recht zum Rücktritt. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich, unmittelbar nach Kenntnis notwendiger Veränderungen den Teilnehmer hiervon zu unterrichten. Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für die Präsenz angekündigter Referenten. Bei Ausfall steht dem Teilnehmer kein Schadenersatzanspruch gleich welcher Art zu. Der Veranstalter wird sich bemühen, durch adäquaten Ersatz Abhilfe zu leisten. Der jeweils aktuelle Stand der Vortragenden kann der Online-Veröffentlichung entnommen werden, unter der Einschränkung einer Frist von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn. Spätere Änderungen sind aus technischen Gründen online nicht mehr möglich. Alle Rechte behält sich der Veranstalter vor. Rechte Dritter bleiben gewahrt.

7. Datenerfassung

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine persönlichen Daten in der Kongressdatenbank gesammelt und gespeichert werden. Diese Daten werden von convivus genutzt, um die vom Teilnehmer beantragten Angebote sicherzustellen. Ausführliche Informationen finden Sie unter: http://www.convivus.de/agb.php

Zur Veranstaltung STADTLANDBIO 2018 wird voraussichtlich eine Teilnehmerliste veröffentlicht. Auf dieser werden Name und Vorname und Firma/Institution an die weiteren Beteiligten (Teilnehmer, Referenten, etc.) derselben Veranstaltung weitergegeben. Voraussetzung ist die Zustimmung zur Veröffentlichung bei der Anmeldung. Diese Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft telefonisch unter +49 9 11 86 06-8590 oder per E-Mail an datenschutz@convivus.de widerrufen.

Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden von dem Veranstalter als verantwortlicher Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und gegebenenfalls von den ServicePartnern des Veranstalters unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Teilnehmern und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen verarbeitet (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DS-GVO). Gemäß des Grundsatzes der Datensparsamkeit und Datenvermeidung werden nur solche Daten verarbeitet, die zwingend zu den genannten Zwecken benötigt werden. Personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich geschützt. Es haben nur befugte Personen Zugriff auf Ihre Daten, die jeweils mit der technischen, kaufmännischen und kundenverwaltenden Betreuung (ggf. anpassen/ergänzen) befasst sind. Soweit gesetzlich erforderlich, wurden selbstverständlich die entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen. Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, bis das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter beendet ist und die Daten auch aus anderen rechtlichen Gründen (z.B. wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen) nicht mehr benötigt werden. (ggf. konkrete Speicherdauer einfügen) Jeder Teilnehmer hat das Recht zur Beschwerde über diese Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung oder die eingeschränkte Verarbeitung verlangen, der Verarbeitung widersprechen oder sein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Für Fragen stehen der Veranstalter (NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg / data@nuernbergmesse.de) oder sein Datenschutzbeauftragter (datenschutz@nuernbergmesse.de) gerne zur Verfügung.

Datennutzung zu werblichen Zwecken
Der Veranstalter ist daran interessiert, die Kundenbeziehung mit seinen Teilnehmern zu pflegen und ihnen Informationen und Angebote über eigene ähnliche Veranstaltungen und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Daher werden die mit Einreichung der Anmeldung übermittelten Daten (Firmenname, Anschrift, Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse) von dem Veranstalter und gegebenenfalls von seinen ServicePartnern verarbeitet, um entsprechende veranstaltungsbezogene Informationen und Angebote gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DS-GVO per E-Mail zu versenden.

Der Verwendung der Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widersprochen werden; dies gilt auch für ein Profiling, soweit es mit der Direktwerbung in Verbindung steht. Bei erfolgtem Widerspruch werden die Daten nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet. Der Widerspruch kann ohne Angabe von Gründen formfrei erfolgen, ohne dass hierfür gesonderte Kosten neben den üblichen Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen. Er sollte an NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg oder data@nuernbergmesse.de gerichtet werden.“

8. Hausrecht

Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Messegelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der dort Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.

9. Geltendes Recht; Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Nürnberg. Der Vertrag und alle aus seiner Durchführung resultierenden Ansprüche unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls der Teilnehmer Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters bestimmt. Der Veranstalter ist jedoch in diesem Falle auch berechtigt, den Teilnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

Der Kongress wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft gefördert