1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Kongress STADTLANDBIO 2018 erfolgt
auf dem Vordruck „Anmeldung“, der vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich
zu unterzeichnen ist. Mit der Anmeldung zur Teilnahme
kommt der Vertrag zu Stande. Wir bitten Sie, für jeden Teilnehmer eine
gesonderte Anmeldung vorzunehmen.
Bitte nehmen Sie nach dem 12.2.2018 keine Voranmeldungen mehr
vor, sondern lösen Sie Ihren Teilnehmerausweis direkt am Tagungsschalter.
Um Wartezeiten am Tagungsschalter zu verkürzen, bitten wir Sie,
Ihren bereits ausgefüllten Anmeldevordruck mitzubringen.
2. Zulassung
Zur Veranstaltung werden nur Personen mit Branchenbezug zugelassen.
Alle Anmeldungen werden vom Veranstalter auf Basis der Angaben im
Anmeldeformular überprüft. Der Veranstalter behält sich vor, Personen
ohne Branchenbezug nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Informationen
zu den Zulassungskriterien finden Sie auf www.biofach.de.
Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen
in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Begrenzte
Teilnehmerzahlen ergeben sich durch die jeweiligen zur Verfügung stehenden
Raumkapazitäten der zugeordneten Säle/Räume. Trotz größter
Planungsbemühungen ist eine Vollbelegung einzelner Veranstaltungsteile,
die mit Dauerausweisen besucht werden können, nicht auszuschließen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme ergibt sich hierdurch nicht!
Eine Reservierungsbestätigung erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung
auf dem Postweg. Der Erhalt der Reservierungsbestätigung ist nicht
Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit Ihrer Anmeldung. Sollten Sie
innerhalb von drei Wochen nach Anmeldung keine Reservierungsbestätigung
erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu
setzen: T +49 9 11 39 316-73 F +49 9 11 39 316-78
Bitte legen Sie die Reservierungsbestätigung am Tagungsschalter vor. Die
Teilnehmerausweise liegen am Tagungsschalter vor Ort für Sie bereit.
3. Erfüllungsgehilfen
convivus wurde vom Veranstalter mit Leistungen zur Organisation, Programmkoordination
und Betreuung der Teilnehmer beauftragt.
4. Stornierung
Bitte richten Sie eine Stornierung der Teilnahme schriftlich an convivus,
Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg, bzw. stadtlandbio@convivus.de
5. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit sowie für Schäden wegen der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für
das Verhalten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
Weder Veranstalter / Druckerei noch der Herausgeber haften für fehlerhafte
bzw. nicht erfolgte Wiedergaben und Darstellungen in den Druckerzeugnissen
bzw. auf der Homepage. Die Haftung für Inhalte von
Anzeigen und Wiedergabe von originalen Fremdtexten liegt ausschließlich
bei den jeweiligen Inserenten bzw. Urhebern. Der Anspruch auf
Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6. Höhere Gewalt, Veranstaltungsabsage, Programmänderungen
Für Programmänderungen und zeitliche Verschiebungen von Veranstaltungen
wird keine Gewähr übernommen. Der Veranstalter behält sich
vor, Veranstaltungen zeitlich oder räumlich zu verlegen. Hierzu zählt auch
die Absage einzelner Programmpunkte. Für den Teilnehmer ergibt sich
dadurch nicht das Recht zum Rücktritt. Schadenersatzansprüche hieraus
sind ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich, unmittelbar nach
Kenntnis notwendiger Veränderungen den Teilnehmer hiervon zu unterrichten.
Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für die Präsenz angekündigter
Referenten. Bei Ausfall steht dem Teilnehmer kein Schadenersatzanspruch
gleich welcher Art zu. Der Veranstalter wird sich bemühen,
durch adäquaten Ersatz Abhilfe zu leisten. Der jeweils aktuelle Stand der
Vortragenden kann der Online-Veröffentlichung entnommen werden,
unter der Einschränkung einer Frist von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Spätere Änderungen sind aus technischen Gründen online nicht
mehr möglich. Alle Rechte behält sich der Veranstalter vor. Rechte Dritter
bleiben gewahrt.
7. Datenerfassung
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine persönlichen Daten in der
Kongressdatenbank gesammelt und gespeichert werden. Diese Daten werden von convivus genutzt, um die vom
Teilnehmer beantragten Angebote sicherzustellen. Ausführliche Informationen finden Sie unter: http://www.convivus.de/agb.php
Zur Veranstaltung STADTLANDBIO 2018 wird voraussichtlich eine Teilnehmerliste veröffentlicht. Auf dieser werden
Name und Vorname und Firma/Institution an die weiteren Beteiligten (Teilnehmer, Referenten, etc.) derselben
Veranstaltung weitergegeben. Voraussetzung ist die Zustimmung zur Veröffentlichung bei der Anmeldung. Diese
Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft
telefonisch unter +49 9 11 86 06-8590 oder per E-Mail an datenschutz@convivus.de widerrufen.
Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden von dem Veranstalter als verantwortlicher Stelle im Sinne des Datenschutzrechts
und gegebenenfalls von den ServicePartnern des Veranstalters unter Beachtung der einschlägigen
Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Teilnehmern und Interessenten sowie zur Abwicklung der
angebotenen Dienstleistungen verarbeitet (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DS-GVO).
Gemäß des Grundsatzes der Datensparsamkeit und Datenvermeidung werden nur solche Daten verarbeitet, die
zwingend zu den genannten Zwecken benötigt werden. Personenbezogenen Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt und durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich geschützt. Es haben nur befugte
Personen Zugriff auf Ihre Daten, die jeweils mit der technischen, kaufmännischen und kundenverwaltenden
Betreuung (ggf. anpassen/ergänzen) befasst sind. Soweit gesetzlich erforderlich, wurden selbstverständlich die
entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen.
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, bis das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter beendet ist
und die Daten auch aus anderen rechtlichen Gründen (z.B. wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen) nicht mehr
benötigt werden. (ggf. konkrete Speicherdauer einfügen)
Jeder Teilnehmer hat das Recht zur Beschwerde über diese Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
für Datenschutz und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung oder die
eingeschränkte Verarbeitung verlangen, der Verarbeitung widersprechen oder sein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Für Fragen stehen der Veranstalter (NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg /
data@nuernbergmesse.de) oder sein Datenschutzbeauftragter (datenschutz@nuernbergmesse.de) gerne zur
Verfügung.
Datennutzung zu werblichen Zwecken
Der Veranstalter ist daran interessiert, die Kundenbeziehung mit seinen Teilnehmern zu pflegen und ihnen
Informationen und Angebote über eigene ähnliche Veranstaltungen und Dienstleistungen zukommen zu lassen.
Daher werden die mit Einreichung der Anmeldung übermittelten Daten (Firmenname, Anschrift, Telefon-/Faxnummer
und E-Mail-Adresse) von dem Veranstalter und gegebenenfalls von seinen ServicePartnern verarbeitet, um
entsprechende veranstaltungsbezogene Informationen und Angebote gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DS-GVO per E-Mail
zu versenden.
Der Verwendung der Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter
widersprochen werden; dies gilt auch für ein Profiling, soweit es mit der Direktwerbung in Verbindung steht. Bei
erfolgtem Widerspruch werden die Daten nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet. Der Widerspruch kann ohne
Angabe von Gründen formfrei erfolgen, ohne dass hierfür gesonderte Kosten neben den üblichen
Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen. Er sollte an NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471
Nürnberg oder data@nuernbergmesse.de gerichtet werden.“
8. Hausrecht
Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem
gesamten Messegelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen
der dort Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren,
ist Folge zu leisten.
9. Geltendes Recht; Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Nürnberg. Der Vertrag
und alle aus seiner Durchführung resultierenden Ansprüche unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls der Teilnehmer Kaufmann
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters bestimmt. Der
Veranstalter ist jedoch in diesem Falle auch berechtigt, den Teilnehmer an
seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches
gilt für den Fall einer Vertragslücke.